Jedermannstrecht (Allmannsrett ) So wie in Schweden gilt auch das Jedermannsrecht in Norwegen. Was das heißt und auf was Sie achten müssen, wenn Sie sich in der Natur bewegen, führen wir hier auf. |
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| Das Allmannsrett besagt, dass man sich in Norwegen überall in der Natur frei bewegen darf, so lange nichts anderes angegeben ist. Es gibt so unzählige Möglichkeiten erlebnisreichte Touren in freier Natur zu machen. |
Was ist erlaubt? |
| Das Jedermannsrecht ermöglicht es Ihnen, sich in der Natur zu bewegen, d.h.am Strand, im Wald, im Gebirge und in anderen Gebieten, die nicht erschlossen sind. Das gilt allerdings nicht für Autotouristen. |
- Man darf sich zu Fuß oder auf Skiern in allen Wäldern, auf Wiesen, Tundren und über das Gebirge bewegen, auch wenn dies privates Land ist. Man sollte sich aber, wenn es möglich ist, auf Wegen und Pfaden halten.
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- Man darf sich frei mit dem Boot auf allen fahrbaren Gewässern bewegen und das Boot in der Wildmark auch an Land ziehen, sowie für eine kurze Weile am Ufer festmachen.
- Man darf überall schwimmen, wenn es in gebührendem Abstand von bewohnten Häusern geschieht.
- Es dürfen in freien Gebieten Pilze, Beeren und wilde Nüsse und Blumen gepflückt werden. Multebeeren müssen gleich verzehrt werden.
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| Was gibt es zu beachten? |
Sie müssen sich überall vorsichtig fortbewegen, so dass weder die Natur noch das Eigentum Schaden nehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Personen, die sich in dem Gebiet befinden. Das Jedermannsrecht erlaubt, daß man die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der Früchte der Natur bedienen darf, natürlich mit der gebürtigen Rücksichtnahme auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt. |
| Hier ein paar einfache Regeln: |
- Beim Feuer gilt immer: Unbedingte Vorsicht walten lassen! Im Zeitraum 15. April bis 15. September ist das Entfachen von offenem Feuer in der Nähe von Wald verboten.
Vorsichtig mit Feuer umgehen. Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist!
- Es darf nicht ohne weiteres gefischt und gejagt werden.
- Man darf in der Wildmark vorübergehend (nicht länger als zwei Tage) und auf eigene Gefahr zelten und rasten, auf bezeichneten Grundstücken und in der Nähe von Besiedelungen darf man dies nur mit Einwilligung des Eigentümers oder Pächters tun. Während der Jagdzeit ist das freie Zelten aus Sicherheitsgründen in bestimmten Gebieten häufig nicht erlaubt. Natürlich sollen sie den Zeltplatz so verlassen, wie Sie in vorgefunden haben.
- Es ist verboten, ohne Genehmigung des Besitzers landwirtschaftliche Nutzflächen zu betreten. Dazu zählen auch Wiesen, Rodungen, Baumschulfelder und ähnliche Gebiete, wo eine öffentliche Passage dem Besitzer schaden könnte.
- Keinen Abfall zurücklassen.
- Tiere nicht stören, sich von Nestern, Höhlen und anderen Tierbehausungen fernhalten.
- Nur Pflanzen pflücken, die man auch wirklich verzehrt oder gleich in die Vase stellt. Keine Pflanzen ausgraben. Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben, die unter Naturschutz stehen.
- Sich nicht dort aufhalten, wo es verboten ist, Naturschutzgebiete respektieren.
- Gehen, wenn der Besitzer Sie dazu auffordert.
- Beim Zelten, Ankern und Schwimmen Abstand zu Häusern und Hütten wahren (mindestens 150 Meter).
- Wenn man sich unsicher ist, lieber vorher fragen.
- Beackertes Land nicht betreten.
- Nicht unnötig Weideland betreten, Gatter hinter sich schließen.
- Keine Schonungen betreten.
- Keine frischen Zweige und Schößlinge abbrechen.
- Keine Baumrinden anritzen, kein Holz schlagen, keine Nägel in Bäume schlagen oder Stahlseile um Stämme spannen.
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